Angaben zur Identifikation |
Signatur Archivplan: | EA.1.2. |
Titel: | Kreisakten Bundesrepublik Deutschland |
Entstehungszeitraum: | ab 1945 |
Stufe: | Tektonikuntergruppe |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | Zunächst ergaben sich mit dem Einigungsvertrag vom 3. Oktober 1990 für die Kreisarchive in Mecklenburg-Vorpommern neue Bedingungen und Unsicherheiten für das Fortbestehen und die personelle Besetzung. Erst mit Inkraftreten des Gesetzes zur Regelung des Archivwesens in Mecklenburg-Vorpommern wurden die Aufgaben für die kommunalen Archive formuliert. Durch § 12 ist die Archivierung für sämtliche kommunalen Körperschaften als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gesetzlich verankert worden.
Die Kreisstruktur der ehemaligen DDR wurde auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes der DDR vom 17. Mai 1990 unverändert übernommen. Durch die am 12. Juni 1994 wirksam gewordene Landkreisneuordnung (Landkreisneuordnungsgesetz vom 1. Juli 1993) wurde die feingliedrige Kreisstruktur auf zwölf Landkreise und in sechs kreisfreie Städte reduziert. Die Anzahl halbierte sich durch die im September 2011 durchgeführte Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommerns auf sechs Landkreise durch Inkraftreten des Landkreisneuordnungsgesetzes – LNOG M-V.
Der Landkreis Rostock besteht seit der Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommern aus den Landkreisen Güstrow und Bad Doberan. Die Bestände der Kreisarchive der einstigen Landkreise Güstrow und Bad Doberan werden weiterhin jeweils an beiden Standorten aufbewahrt. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://kreisarchiv.lkros.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=32 |
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