EA.1.1 Kreisakten Deutsche Demokratische Republik, 1875-2016 (Tektonikuntergruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur Archivplan:EA.1.1
Titel:Kreisakten Deutsche Demokratische Republik
Entstehungszeitraum:1875 - 2016
Stufe:Tektonikuntergruppe

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Mit dem Gesetz vom 23. Juli 1952 über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik wurde zusammen mit der Übertragung der Aufgaben der fünf Länder auf die 14 neu zu schaffenden Bezirke eine grundlegende Umgestaltung der Organisation der bestehenden Kreise vollzogen. Aus dem Land Mecklenburg wurden die Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin mit insgesamt 35 Kreisen gebildet.

Die Anordnung zur Errichtung von Stadt- und Kreisarchiven vom 26. Februar 1951 (Ministerialblatt der DDR vom 20. März 1951) verpflichtete Stadt- und Landkreise, Archive einzurichten. Kreisarchive waren für das Schriftgut (Verwaltungsarchiv) und das Archivgut (Endarchiv) der eigenen Verwaltung zuständig. Sie sollten durch Fachkräfte mit Archivausbildung besetzt und mit Räumlichkeiten, die den archivfachlichen Bedingungen entsprechen, ausgestattet werden. In der praktischen Umsetzung vollzog sich die Erfüllung dieser Vorgaben sehr schleppend und entsprach meistens nicht den gesetzlichen Forderungen. Mit der Verordnung über das staatliche Archivwesen vom 17. Juni 1965 (GBI. DDR, 1965, Teil II Nr. 75) waren die Kreisarchive zuständig für das Archivgut der seit dem Jahr 1952 bestehenden Räte der Kreise und der ihnen unterstellten Organe, Betriebe und Einrichtungen sowie der Städte und Gemeinden, die kein eigenes Archiv eingerichtet hatten. Ab Mai 1976 wurden die Kreisarchive auch für das Archivgut der sozialistischen Genossenschaften und kooperativen Einrichtungen der Landwirtschaft zuständig. Eine personelle Aufstockung sowie die Verbesserung der räumlichen Unterbringung und technischen Ausstattung der Kreisarchive erfolgten aber nicht.

Auch wenn die Kreisstruktur der ehemaligen DDR bis Mai 1990 bestand und auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes der DDR vom 17. Mai 1990 unverändert übernommen wurde, ergaben sich mit dem Einigungsvertrag vom 3. Oktober 1990 für die Kreisarchive in Mecklenburg-Vorpommern neue Bedingungen.
Es entstanden Unsicherheiten, für das Fortbestehen und die personelle Besetzung der Kreisarchive. Erst im Jahr 1997 wurden im Gesetz zur Regelung des Archivwesens in Mecklenburg-Vorpommern die Aufgaben für die kommunalen Archive formuliert. Durch § 12 ist die Archivierung für sämtliche kommunalen Körperschaften als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gesetzlich verankert worden.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://kreisarchiv.lkros.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=17
 

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