G.S.03.a: 176 Rundschreiben, Bekanntmachungen und Abschriften von Runderlasse zur Pressepolitik, 1925-1943 (Akte)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur Archivplan:G.S.03.a: 176
Frühere Signaturen:221
Titel:Rundschreiben, Bekanntmachungen und Abschriften von Runderlasse zur Pressepolitik
Entstehungszeitraum:1925 - 1943
Stufe:Akte

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Akte

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Bürgermeister

Angaben zu Inhalt und Struktur

Enthält:u. a. : Erteilung von Empfehlungen für Zeitschriften etc. und Förderung der Exportpropaganda. - Information zum Erscheinen des " Niederdeutschen Beobachter " ab 01. Dezember 1930 in Schwerin. - Vereinheitlichung der Pressepolitik. - Unterlassung eines Berichtes zum Polizeilichen Eingriff in ein Arbeitsdienstlager für die Öffentlichkeit. - Geheimhaltung einer Übung in den Gebieten Bruel - Sternberg - Karow - Krakow am 6. bis 9. September 1933. - Beziehen des " Völkischen Beobachter " als Zentralorgan der NSDAP aller Behörden. - Bezahlung von Inserate. - Unzulässige Presse - Veröffentlichungen über militärische Angelegemheiten. - Mitteilung über die Auflage der inländischen Zeitungen wie Niederdeutsche Beobachter, Laager Wochenzeitung und des Rostocker Anzeiger an die mecklenb. - Politische - Polizei Schwerin. - Verfügung zu amtlichen Mitteilungen an die Presse über kriminelle Vergehen durch die Polizei. - Empfehlung von Büchern und Zeitschriften. - Polizeiliche Presseausweise. - Verbotene ausländische Druckschriften. - Kenntlichmachung der Presse - Bild - berichterstatter ( Schriftleiter ) bei Veranstaltungen von Staat und Bewegung durch eine besondere Armbinde. - Verkehr der Gemeinden mit der ausländischen Presse. - Bild- und Filmberichterstatter. - Zugehörigkeit der Herausgeber von kirchlichen Zeitschriften zur Reichspressekammer. - Grundsätze für die Zusammenarbeit mit der deutschen Tagespresse. - Pressepolitische Behandlung von Flugblättern und Flugschriften. - Presseankündigungen von Versammlungen der Deutschen Christen, Bekenntnisfront und der Deutschen Glaubensbewegung. - Behandlung von Meinungsverschiedenheiten mit der Presse. - Kriminalpolizeiliche Presseveröffentlichungen. - Bekanntgabe von Rechtsvorschriften durch Presse und Rundfunk. - Verwendung des Zeichens des Eisernen Kreuzes bei Todesanzeigen von Zivilpersonen, die bei feindlichen Luftangriffen gefallen sind.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://kreisarchiv.lkros.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=46087
 

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