Angaben zur Identifikation |
Signatur Archivplan: | R.RdG.50 |
Titel: | Rat der Gemeinde Hohen Schwarfs |
Entstehungszeitraum: | 1932 - 1958 |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | Entsprechend § 3 der "Ersten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das staatliche Archivwesen - Zuständigkeit der staatlichen Archive, Bewertung und Kassation" vom 19. März 1976 sind die Kreisarchive zuständig für das Archivgut der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände.
Das Staatshandbuch für Mecklenburg von 1939 benennt die Gemeinden Hohen Schwarfs und Beselin als selbständige Gemeinden ohne weitere Ortsteile. Zum 1. Juli 1950 fusionieren die Gemeinden Hohen Schwarfs und Beselin durch die 1. Verordnung zur zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 26. Juni 1950 zur Gemeinde Hohen Schwarfs. Bevor sie durch einen Kreistagsbeschluss vom 6. November 1958 in die Gemeinde Kessin eingemeindet wird. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Hohen Schwarfs (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\) |
| Beselin (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\) |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://kreisarchiv.lkros.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=336 |
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