Angaben zur Identifikation |
Signatur Archivplan: | D.RdG.48 |
Titel: | Rat der Gemeinde Garvensdorf |
Entstehungszeitraum: | 1941 - 1973 |
Stufe: | Bestand |
|
Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | Entsprechend § 3 der "Ersten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das staatliche Archivwesen - Zuständigkeit der staatlichen Archive, Bewertung und Kassation" vom 19. März 1976 sind die Kreisarchive zuständig für das Archivgut der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände.
1939 ist die Gemeinde Garvensdorf selbstständig. Zur Gemeinde Kirch Mulsow gehören die Ortsteile Klein Mulsow, Steinhagen, Neu Poorstorf und Kirch Mulsow. Vor 1946 wird die Gemeinde Garvensdorf in die Gemeinde Kirch Mulsow eingemeindet. Zum 1. August 1946 wird die Gemeinde Kirch Mulsow durch die Bekanntmachung des Präsidenten des Landes M-V zur Neugliederung von Gemeinden aufgelöst. Der Ortsteil Garvensdorf ist wieder selbstständige Gemeinde. Der Ortsteil Clausdorf aus der Gemeinde Ravensberg wird zur Gemeinde Garvensdorf umgemeindet.
Durch einen Beschluss des Kreistages Bad Doberan vom 21. März 1973 wird die Gemeinde Garvensdorf wieder in die Gemeinde Kirch Mulsow eingemeindet. Sie besteht aus den Ortsteilen Kirch Mulsow, Clausdorf, Steinhagen, Garvensdorf. |
|
|
Deskriptoren |
Einträge: | Garvensdorf (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\) |
| Clausdorf (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\) |
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://kreisarchiv.lkros.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=227 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|