D.RdG.34 Rat der Gemeinde Stülow, 1872-1956 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur Archivplan:D.RdG.34
Titel:Rat der Gemeinde Stülow
Entstehungszeitraum:1872 - 1956
Stufe:Bestand

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Entsprechend § 3 der "Ersten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das staatliche Archivwesen - Zuständigkeit der staatlichen Archive, Bewertung und Kassation" vom 19. März 1976 sind die Kreisarchive zuständig für das Archivgut der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände.

1939 ist die Gemeinde Stülow selbstständig. Ab dem 1. Januar 1957 wird sie durch den Beschluss des Bezirkstages Nr. 12/3 a über die Änderung von Kreis- und Gemeindegrenzen und Umbenennung von Gemeinden in die Stadt Bad Doberan eingegliedert. Bevor sie zum 1. Januar 1973 durch den Kreistagsbeschluss Nr. 115/V - 18.73 vom 17. Januar 1973 in die Gemeinde Retschow umgemeindet wird.
 

Deskriptoren

Einträge:  Stülow (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://kreisarchiv.lkros.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=213
 

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