Angaben zur Identifikation |
Signatur Archivplan: | D.RdG.14 |
Titel: | Rat der Gemeinde Karin |
Entstehungszeitraum: | 1876 - 1990 |
Stufe: | Bestand |
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Angaben zum Kontext |
Verwaltungsgeschichte: | Entsprechend § 3 der "Ersten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das staatliche Archivwesen - Zuständigkeit der staatlichen Archive, Bewertung und Kassation" vom 19. März 1976 sind die Kreisarchive zuständig für das Archivgut der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände.
1939 bestehen die selbstständigen Gemeinde Alt Karin, Gemeinde Danneborth und Gemeinde Neu Karin mit den Ortsteilen Neu Karin und Bolland. Vor 1945 werden die Gemeinde Alt Karin, die Gemeinde Danneborth und die Gemeinde Neu Karin werden zur Gemeinde Neu Karin zusammengefügt bevor sie zum 1. August 1946 mit einer Bekanntmachung des Präsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern wieder zur den Gemeinden Neu Karin mit Bolland, sowie Alt Karin mit Danneborth getrennt werden. Durch den Beschluss des Bezirkstages über die Änderung von Kreis- und Gemeindegrenzen und Umbenennung von Gemeinden vom 20. Juli 1956 werden die Gemeinde Neu Karin mit Bolland und die Gemeinde Alt Karin mit Danneborth zum 1. Januar 1957 zur Gemeinde Karin zusammengelegt. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Karin (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\) |
| Neu Karin (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\) |
| Bollannd (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\) |
| Alt Karin (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\) |
| Danneborth (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\) |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://kreisarchiv.lkros.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=193 |
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