D.S.01. Stadtverwaltung Bad Doberan, 1869-1984 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur Archivplan:D.S.01.
Titel:Stadtverwaltung Bad Doberan
Entstehungszeitraum:1869 - 1984
Stufe:Bestand

Angaben zum Kontext

Verwaltungsgeschichte:Entsprechend § 3 der "Ersten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das staatliche Archivwesen - Zuständigkeit der staatlichen Archive, Bewertung und Kassation" vom 19. März 1976 sind die Kreisarchive zuständig für das Archivgut der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände. Dieser Bestand enthält ausschließlich Unterlagen aus der Org.-Instrukteurs-Abteilung oder anderen Beständen kreislicher Überlieferung.

Nach Bestätigung durch den Bezirkstag Rostock vom 20. Juli 1956 (Mitteilungsblatt des Rates des Bezirkes 6/1956 vom Dezember 1956) wird die Gemeinde Stülow zum 1. Januar 1957 in die Stadt Bad Doberan eingegliedert. Am 25. November 1960 erfolgte die Eingemeindung der Gemeinde Glashagen (Kreistagsbeschluss Nr. II/151 - 25./60 vom 25.11.1960), bevor die Ortsteile Stülow und Glashagen vermutlich zum 17. Januar 1973 (Kreistagsbeschluss Nr. 115/V - 18.73) in die Gemeinde Retschow umgemeindet wurden.
 

Deskriptoren

Einträge:  Bad Doberan (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\)
  Stülow (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\)
  Glashagen (Orte /Stadt- und Gemeindebestände (Abgeschlossen)\)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:http://kreisarchiv.lkros.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=124
 

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Online-Archiv des Landkreises Rostock